Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.08.2001 - 2 VA 6/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1813
OLG Hamburg, 14.08.2001 - 2 VA 6/00 (https://dejure.org/2001,1813)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.08.2001 - 2 VA 6/00 (https://dejure.org/2001,1813)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. August 2001 - 2 VA 6/00 (https://dejure.org/2001,1813)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1813) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 408
  • ZIP 2002, 266
  • MDR 2002, 235
  • NZI 2002, 99
  • NZG 2002, 296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Brandenburg, 25.07.2000 - 11 VA 7/00

    Voraussetzungen der Akteneinsicht durch Dritte

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.2001 - 2 VA 6/00
    Dabei muß sich das rechtliche Interesse aus der Rechtsordnung selbst ergeben und verlangt als Mindestbedingung ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes gewärtiges Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache (RGZ 151, 57, 62; BGHZ 4, 323, 325; OLG Brandenburg ZIP 2000, 1541; OLG Köln NJW-RR 1998, 407 m.w.N.).

    Die vom Insolvenzgericht in Vertretung des Amtsgerichtspräsidenten angeführten Entscheidungen (OLG Brandenburg ZIP 2000, 1541; OLG Celle NZI 2000, 319; OLG Köln NZI 2000, 502) betreffen - abgelehnte - Anträge auf Einsicht in die Insolvenzakte wegen der Prüfung, ob Ansprüche gegen eine vom Insolvenzschuldner verschiedene Person, etwa den Geschäftsführer einer GmbH, bestehen.

  • OLG Braunschweig, 08.11.1996 - VAs 1/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.2001 - 2 VA 6/00
    Die Einsicht in die Insolvenzakte kann dem Gläubiger die Überzeugung verschaffen, daß seine titulierte Forderung als wertlos einzuschätzen ist oder daß die Chance auf teilweise oder völlige Realisierung besteht, denn zur Insolvenzakte gehören nicht nur der Insolvenzantrag sowie der ausgefüllte Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts sondern auch das Gutachten darüber, ob hinreichende Masse für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhanden ist (OLG Braunschweig ZIP 1997, 894; OLG Düsseldorf NZI 2000, 178).

    Demgegenüber wird das Akteneinsichtsrecht eines Titelgläubigers (OLG Braunschweig ZIP 1997, 894) oder eines potentiellen Gläubigers (OLG Köln ZIP 1999, 502 m.w.N.) in die Konkursakten nach Abweisung des Konkursantrags mangels Masse bejaht, wenn der Gläubiger feststellen will, ob die GmbH noch Vermögen hat.

  • RG, 06.01.1925 - II 735/23

    Rechtsweg. Gesellschaft m. b. H. i. Liqu.

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.2001 - 2 VA 6/00
    Bei einer erforderlichen Nachtragsliquidation besteht die gelöschte Gesellschaft fort (RGZ 109, 387; Scholz/Schmidt GmbHG 8. Aufl. 1995 § 74 Rn 14; Baumbach-Hueck a.a.O. § 60 Rn 67).
  • BGH, 23.02.1970 - II ZB 5/69

    Vertretungsbefugnis der Abwickler einer GmbH nach Löschung im Handelsregister

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.2001 - 2 VA 6/00
    Die titulierte Forderung der Beteiligten zu 1) gegen die Schuldnerin ist nicht infolge Löschung der Schuldnerin untergegangen, vielmehr besteht die Forderung fort mit der Chance auf erfolgreiche Beitreibung, wenn sich herausstellt, daß noch Gesellschaftsvermögen vorhanden ist (BGHZ 53, 264, 266).
  • BGH, 22.01.1952 - IV ZB 82/51

    Todeserklärung. Rechtliches Interesse

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.2001 - 2 VA 6/00
    Dabei muß sich das rechtliche Interesse aus der Rechtsordnung selbst ergeben und verlangt als Mindestbedingung ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes gewärtiges Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache (RGZ 151, 57, 62; BGHZ 4, 323, 325; OLG Brandenburg ZIP 2000, 1541; OLG Köln NJW-RR 1998, 407 m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.05.1999 - 7 VA 6/98

    Akteneinsicht eines Konkursgläubigers

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.2001 - 2 VA 6/00
    Dies kann dadurch geschehen, daß dem Geschäftsführer der Schuldner-Gesellschaft die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wird (OLG Köln NJW-RR 1999, 1561 ff., 1563).
  • OLG Köln, 18.08.1997 - 7 VA 4/97

    Grenzen des Akteneinsichtsrechts im Konkursverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.2001 - 2 VA 6/00
    Dabei muß sich das rechtliche Interesse aus der Rechtsordnung selbst ergeben und verlangt als Mindestbedingung ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes gewärtiges Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache (RGZ 151, 57, 62; BGHZ 4, 323, 325; OLG Brandenburg ZIP 2000, 1541; OLG Köln NJW-RR 1998, 407 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 3 VA 11/99

    Akteneinsicht im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.2001 - 2 VA 6/00
    Die Einsicht in die Insolvenzakte kann dem Gläubiger die Überzeugung verschaffen, daß seine titulierte Forderung als wertlos einzuschätzen ist oder daß die Chance auf teilweise oder völlige Realisierung besteht, denn zur Insolvenzakte gehören nicht nur der Insolvenzantrag sowie der ausgefüllte Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts sondern auch das Gutachten darüber, ob hinreichende Masse für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhanden ist (OLG Braunschweig ZIP 1997, 894; OLG Düsseldorf NZI 2000, 178).
  • OLG Zweibrücken, 26.06.1985 - 2 WF 69/85
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.2001 - 2 VA 6/00
    Nach einhelliger Auffassung muß der Gläubiger in derlei Fällen zwar stets dartun, daß die Gesellschaft noch Vermögen hat; die bloße unsubstantiierte Behauptung kann nicht genügen, da anderenfalls Gläubiger zeitlich unbegrenzt vermögensrechtliche Ansprüche gegen die gelöschte Gesellschaft geltend machen könnten (OLG Bremen GmbHR 88, 445; OLG Oldenburg NJW-RR 1986, 160, 161).
  • OLG Celle, 28.10.1999 - 16 VA 2/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.2001 - 2 VA 6/00
    Die vom Insolvenzgericht in Vertretung des Amtsgerichtspräsidenten angeführten Entscheidungen (OLG Brandenburg ZIP 2000, 1541; OLG Celle NZI 2000, 319; OLG Köln NZI 2000, 502) betreffen - abgelehnte - Anträge auf Einsicht in die Insolvenzakte wegen der Prüfung, ob Ansprüche gegen eine vom Insolvenzschuldner verschiedene Person, etwa den Geschäftsführer einer GmbH, bestehen.
  • RG, 30.03.1936 - IV B 7/36

    Steht dem Nachlaßverwalter gegen den Beschluß des Nachlaßgerichts, durch den die

  • BGH, 05.04.2006 - IV AR (VZ) 1/06

    Akteneinsichtsrecht Dritter, hier der Gläubiger des Insolvenzschuldners, in

    Dabei muss sich das rechtliche Interesse aus der Rechtsordnung selbst ergeben und verlangt als Mindestbedingung ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes gegenwärtiges Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache (BGHZ 4, 323, 325; HansOLG Hamburg ZIP 2002, 266, 267; Brandenburgisches OLG ZIP 2000, 1541, 1542; OLG Köln NJW-RR 1998, 407 m.w.N.).

    Die Rechtsprechung lässt insoweit bloße unsubstantiierte Behauptungen schon deshalb nicht genügen, weil Gläubiger sonst zeitlich unbegrenzt vermögensrechtliche Ansprüche gegen eine gelöschte Gesellschaft geltend machen könnten (HansOLG Hamburg ZIP 2002, 266, 268).

  • OLG Dresden, 10.12.2002 - 6 VA 4/02

    Akteneinsicht eines Gesellschaftsgläubigers in die Insolvenzakte

    Aber aus der Insolvenzakte mögen sich für die Schuldnerin Anhaltspunkte dafür ergeben, dass bis zur Löschung der Schuldnerin noch Vermögen vorhanden war, das etwa deshalb nicht realisiert worden ist, weil das damit einhergehende Prozess- und Kostenrisiko als zu hoch oder unverhältnismäßig eingeschätzt worden ist (vgl. OLG Hamburg??? , Beschl. v. 14.8.2001 -- 2 VA 6/00, ZIP 2002, 266, dazu EWiR 2002, 267 (Bork) ).

    Die Einsicht in die Insolvenzakte kann dem Gläubiger die Überzeugung verschaffen, dass seine titulierte Forderung als wertlos einzuschätzen ist oder dass die Chance auf teilweise oder völlige Realisierung besteht, denn zur Insolvenzakte gehört nicht nur der Insolvenzantrag sowie der ausgefüllte Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts, sondern auch das Gutachten darüber, ob hinreichende Masse für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhanden ist (OLG??? Hamburg ZIP 2002, 266 m.w.N.; Graf/Wunsch , ZIP 2001, 1800, 1803 n.w.N.).

    Während die Durchsetzung eines Anspruchs des Schuldners für die Insolvenzmasse unwirtschaftlich erscheinen mag, kann ein Gläubiger auf Grund seiner individuellen Verhältnisse, etwa auf Grund seiner Risikobereitschaft, zu einer gegenteiligen Beurteilung gelangen (OLG Hamburg??? ZIP 2002, 266).

    Dabei muss sich das rechtliche Interesse aus der Rechtsordnung selbst ergeben und verlangt als Mindestbedingung ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes gegenwärtiges Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache (RGZ 151, 57, 62; BGHZ 4, 323, 325; OLG Brandenburg, Beschl. v. 25.7.2000 -- 11 VA 7/00, ZIP 2000, 1541, dazu EWiR 2000, 1079 (Frind) ; OLG Hamburg??? ZIP 2002, 266).

    a) Das rechtliche Interesse der Antragstellerin, die als Gläubigerin eines titulierten Anspruchs bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens Insolvenzgläubigerin gewesen wäre, folgt bereits aus ihrer potenziellen (Hervorhebung des Gerichts) Beteiligung im Insolvenzverfahren (OLG Celle, Beschl. v. 21.12.2001 -- 2 W 102/01, ZIP 2002, 446 = ZInsO 2002, 73; OLG??? Hamburg ZIP 2002, 266; OLG Naumburg, Beschl. v. 10.12.1996 -- 5 VA 6/96, MDR 1997, 474; Heeseler , ZInsO 2001, 873 ff., 882 ff.; Graf/Wunsch , ZIP 2001, 1800 ff.).

    Als Gläubigerin muss der Antragstellerin die Möglichkeit eingeräumt werden, Einsicht in die Insolvenzakte zu nehmen, obgleich die Schuldnerin als juristische Person aufgelöst ist, denn es ist nicht auszuschließen, dass die Antragstellerin ihre Forderung dennoch realisieren kann (vgl. OLG Hamburg??? ZIP 2002, 266).

    Ob aber die -- gelöschte -- Schuldnerin im Zeitpunkt der Löschung noch über Vermögen verfügte, kann aber die Antragstellerin möglicherweise gerade über die Einsicht in die Insolvenzakte prüfen (OLG Hamburg??? ZIP 2002, 266 m.w.N.).

    Andernfalls würde den schutzwürdigen rechtlichen Interessen des Gläubigers im Verhältnis zur Schuldnerin regelmäßig auf Grund der Interessen dieser Dritten nicht entsprochen werden können (OLG Hamburg??? ZIP 2002, 266).

  • OLG Celle, 31.08.2006 - 4 W 151/06

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Die Entscheidung des Amtsgerichts Hannover, dem Gläubiger keine Abschriften aus den Insolvenzakten zu erteilten, ist, da es sich um einen Fall des § 299 Abs. 2 ZPO handelt, nach den §§ 23 ff. EGGVG anfechtbar (s. auch BGH, ZIP 2006, 1154 = ZInsO 2006, 597; OLG Brandenburg, ZInsO 2002, 1085 = ZIP 2002, 2320; OLG Brandenburg, NZI 2002, 49 = InVo 2002, 20; OLG Celle, ZInsO 2002, 73 = ZIP 2002, 446; OLG Dresden, ZIP 2003, 39; OLG Dresden, ZInsO 2003, 1148; OLG Hamburg, ZInsO 2002, 36 = ZIP 2002, 266 = NJW-RR 2002, 408; OLG Jena, ZVI 2002, 318;OLG Stuttgart, ZVI 2002, 459).

    Soweit zweifelhaft sein könnte, ob ein Akteneinsichtsrecht auch dann besteht, wenn es dazu dient, Ansprüche gegen Dritte - etwa den Geschäftsführer einer insolvent gewordenen GmbH - durchzusetzen (dazu Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 20 Rn. 17a m. w. H.; BGH, ZInsO 2006, 597; OLG Brandenburg, DZWIR 2003, 166; OLG Hamburg, ZIP 2002, 266), hat das Insolvenzgericht diese Streitfrage mit Recht nicht weiter problematisiert, weil Akteneinsicht zum Zwecke der Verfolgung von Ansprüchen gegen die Geschäftsführung der Schuldnerin persönlich zum Vorliegen eines geschützten Interesses i. S. des § 299 Abs. 2 ZPO führt (vgl. BGH, ZInsO 2006, 597).

    Die Frage, welche Art und Weise der Gewährung von Einsicht in die Insolvenzakten das Amtsgericht für sachdienlich hält, bleibt der Entscheidung des Insolvenzgerichts, auf das die Entscheidung über die Akteneinsicht durch den Vorstand des Gerichts hier wohl übertragen ist, selbst überlassen (s. auch OLG Hamburg, ZIP 2002, 266, 269).

  • OLG Celle, 12.01.2004 - 2 W 95/03

    Akteneinsichtsrecht des Gläubigers im Insolvenzverfahren bei Abweisung des

    Die Entscheidung des Amtsgerichts Hameln, dem Gläubiger keine Abschriften aus den Insolvenzakten zu erteilten, ist, da es sich um einen Fall des § 299 Abs. 2 ZPO handelt, nach den §§ 23 ff. EGGVG anfechtbar (s. auch OLG Brandenburg, ZInsO 2002, 1085 = ZIP 2002, 2320; OLG Brandenburg, NZI 2002, 49 = InVo 2002, 20; OLG Celle, ZInsO 2002, 73 = ZIP 2002, 446; OLG Dresden, ZIP 2003, 39; OLG Dresden, ZInsO 2003, 1148; OLG Hamburg, ZInsO 2002, 36 = ZIP 2002, 266 = NJW-RR 2002, 408; OLG Jena, ZVI 2002, 318; OLG Stuttgart, ZVI 2002, 459).

    Soweit zweifelhaft ist, ob ein Akteneinsichtsrecht auch dann besteht, wenn es dazu dient, Ansprüche gegen Dritte - etwa den Geschäftsführer einer insolvent gewordenen GmbH durchzusetzen (dazu Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 20 Rn. 17 a m. w. H.; OLG Brandenburg, DZWIR 2003, 166; OLG Hamburg, ZIP 2002, 266), kommt es auf diese Streitfrage hier nicht an, weil nicht erkennbar ist, dass es der Gläubigerin um eine Akteneinsicht zum Zwecke der Verfolgung von Ansprüchen gegen die Geschäftsführung der Schuldnerin persönlich geht.

    Die Frage, welche Art und Weise der Gewährung von Einsicht in die Insolvenzakten das Amtsgericht für sachdienlich hält, bleibt der Entscheidung des Insolvenzgerichts, auf das die Entscheidung über die Akteneinsicht durch den Vorstand des Gerichts übertragen ist, selbst überlassen (s. auch OLG Hamburg, ZIP 2002, 266, 269).

  • OLG Celle, 19.01.2004 - 2 W 118/03

    Recht auf Akteneinsicht der Gläubiger im Insolvenzverfahren; Recht auf Erteilung

    Die Entscheidung des Amtsgerichts Tostedt, der Gläubigerin keine Abschriften aus den Insolvenzakten zu erteilten, ist nach den §§ 23 ff. EGGVG anfechtbar (s. auch OLG Brandenburg, ZInsO 2002, 1085 = ZIP 2002, 2320; OLG Brandenburg, NZI 2002, 49 = InVo 2002, 20; OLG Celle, ZInsO 2002, 73 = ZIP 2002, 446; OLG Dresden, ZIP 2003, 39; OLG Dresden, ZInsO 2003, 1148; OLG Hamburg, ZInsO 2002, 36 = ZIP 2002, 266 = NJW-RR 2002, 408; OLG Jena, ZVI 2002, 318;OLG Stuttgart, ZVI 2002, 459).

    Die Frage, welche Art und Weise der Gewährung von Einsicht in die Insolvenzakten das Amtsgericht für sachdienlich hält, bleibt der Entscheidung des Insolvenzgerichts, auf das die Entscheidung über die Akteneinsicht durch den Vorstand des Gerichts übertragen ist, selbst überlassen (s. auch OLG Hamburg, ZIP 2002, 266, 269).

  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 VA 13/06

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Rechtliches Interesse an der

    Dazu gehören auch rechtlich begründete wirtschaftliche Interessen, sofern - wie gesagt - diese Interessen einen rechtlichen Bezug zum Streitstoff der Akten haben; es muss der Interessenkreis des Antragstellers durch das Verfahren konkret berührt werden (vgl. Senat ZVI 2006, 30, unter Hinweis auf KG NJW 1989, 534; OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; vgl darüber hinaus BGH WM 2006, 1435 unter Hinweis auf BGHZ 4, 323; OLG Hamburg ZIP 2002, 266; Brandenburgisches OLG ZIP 2000, 1541; OLG Köln NJW-RR 1998, 407 m. w. N.; vgl. weiter OLG Dresden NZV 2002, 569; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1489; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 299 Rz. 24; Kissel/Mayer, a.a.O., § 12 GVG Rz. 115; Haertlein ZZP 114, 441, 444).
  • OLG Celle, 02.03.2006 - 4 W 16/06

    Rechtlich geschütztes Interesse an der Akteneinsicht in einem laufenden

    Die Entscheidung des Amtsgerichts Hameln, der Gläubigerin keine Einsicht in die Insolvenzakten zu gewähren, ist nach den §§ 23 ff. EGGVG anfechtbar (s. auch OLG Brandenburg, ZInsO 2002, 1085 = ZIP 2002, 2320; OLG Brandenburg, NZI 2002, 49 = InVo 2002, 20; OLG Celle, ZInsO 2004, 204; OLG Celle, ZIP 2004, 370; OLG Celle, ZInsO 2002, 73 = ZIP 2002, 446; OLG Dresden, ZIP 2003, 39; OLG Dresden, ZInsO 2003, 1148; OLG Hamburg, ZInsO 2002, 36 = ZIP 2002, 266 = NJW-RR 2002, 408; OLG Jena, ZVI 2002, 318;OLG Stuttgart, ZVI 2002, 459; Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 20 Rz. 63 ff.).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 20 VA 2/04

    Verfahrensrecht: Anfechtbarkeit eines Justizverwaltungsakts; Akteneinsichtsrecht

    Um eine derartige (Rechtsprechungs-) Maßnahme handelt es sich vorliegend aber nicht, so dass die Entscheidung des Amtsgerichts nach den §§ 23 ff EGGVG anfechtbar ist (siehe auch OLG Celle ZIP 2004, 370 unter Hinweis auf OLG Celle ZIP 2002, 446; OLG Brandenburg ZIP 2002, 2320; OLG Brandenburg NZI 2002, 49; OLG Dresden ZIP 2003, 39; ZInsO 2003, 1148; OLG Hamburg ZIP 2002, 266; OLG Jena ZVI 2002, 318; OLG Stuttgart ZVI 2002, 459).

    So kann die Einsicht in die Insolvenzakte dem Gläubiger etwa die Überzeugung verschaffen, dass seine titulierte Forderung als wertlos einzuschätzen ist oder dass die Chance auf teilweise oder völlige Realisierung besteht (OLG Dresden ZIP 2003, 39 unter Hinweis auf HansOLG Hamburg ZIP 2002, 266 und Graf/Wunsch, ZIP 2001, 1800, 1803, je m. w. N.; vgl. auch Jaeger/Gerhardt, Insolvenzordnung, § 4 Rz. 25 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 14.02.2023 - 15 VA 12/22

    Antrag nach § 23 EGGVG als statthafter Rechtsbehelf gegen den die Akteneinsicht

    Unter einem rechtlichen Interesse im Sinne des § 13 Abs. 2 FamFG ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (vgl. BGHZ 4, 323, 325; Senat NJW-RR 1997, 1489; OLG München ARB 2011, 79; KG OLGZ 1988, 190 = NJW 1988, 1738; OLG Hamburg NJW-RR 2002, 408; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1419; OLG Köln NZG 1998, 156).
  • OLG Hamm, 21.01.2020 - 15 VA 35/19

    Akteneinsicht, Rechtsschutzversicherer, Regressanspruch, Ermessensausübung

    Unter einem rechtlichen Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (vgl. BGHZ 4, 323, 325; Senat NJW-RR 1997, 1489; OLG München ARB 2011, 79; KG OLGZ 1988, 190 = NJW 1988, 1738; OLG Hamburg NJW-RR 2002, 408; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1419; OLG Köln NZG 1998, 156).
  • OLG Celle, 28.02.2006 - 4 W 17/06

    Rechtlich geschütztes Interesse an der Einsicht in die Akten eines laufenden

  • OLG Hamm, 08.08.2014 - 15 VA 8/14

    Akteneinsichtsrecht eines Versicherers

  • OLG Hamm, 12.03.2020 - 15 VA 50/19
  • OLG Dresden, 03.11.2003 - 6 VA 8/03

    Antrag auf Einsichtnahme in die Akte eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht